Wahlanfechtung in Forchtenstein abgewiesen

Die burgenländische Landeswahlbehörde hat heute in ihrer Sitzung über den Einspruch betreffend des Ergebnisses der engeren Wahl des Bürgermeisters in Forchtenstein (Bezirk Mattersburg) entschieden und den Einspruch abgewiesen. Die Wahl könnte nun noch beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

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