Wahlrechtsreform im Verfassungsausschuss beschlossen

Die von ÖVP und Grünen vorgelegte Wahlrechtsreform hat gestern, unterstützt auch von NEOS, den Verfassungsausschuss passiert. Sie bringt ein fast vollständiges Endergebnis bereits am Wahlabend und die „Vorwahl“-Möglichkeit in allen Gemeinden. SPÖ und FPÖ stimmten vorerst nicht zu – und werden das im Plenum nur tun, wenn zugeklebt in die Urne geworfene Wahlkuverts nicht als ungültig ausgeschieden werden.

Das ist in der Sammelnovelle vorgesehen – weil man verhindern will, dass Stimmzettel mit dem Zukleben des Kuverts quasi markiert werden könnten, erläuterte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Wobei Wähler, die ihre Kuverts verschließen wollen, künftig ohnehin Klebstoff oder ein Klebeband brauchen: Denn Wahlkuverts sollen grundsätzlich keine Gummierung mehr haben.

SPÖ und FPÖ befürchten aber Probleme für die Briefwähler. Bis zum Plenum Mitte nächster Woche soll es noch Gespräche zwischen den Fraktionen und dem Wahlrechtsexperten des Innenministeriums, Robert Stein, geben.

Übergangsfrist für Gemeinden

Prinzipiell waren sich aber SPÖ und FPÖ mit NEOS und den Koalitionsparteien einig, dass die Wahlrechtsnovelle alles in allem ein gutes Paket ist – nach den Überarbeitungen in Folge der Ausschussbegutachtung. Die wichtigste davon ist, dass den Gemeinden eine Übergangsfrist bis 2028 für die barrierefreie Ausgestaltung der Wahllokale zugestanden wurde.

Somit muss erst ab 1. Jänner 2028 jedes Wahllokal einen barrierefreien Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben. Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden.

Prinzipiell sollen die Wahlrechtsneuerungen Anfang 2024 in Kraft treten – also zeitgerecht für die nächste Nationalratswahl im Herbst 2024 (wenn sie nicht vorgezogen wird) und mit Premiere bei der schon im Spätfrühling anstehenden EU-Wahl.

Da wird es dann auch in allen Gemeinden die – bisher nur in den Statutarstädten gesetzlich erlaubte – Möglichkeit geben, Wahlkarten gleich beim Abholen am Gemeindeamt auszufüllen und wieder abzugeben. Damit werde „eigentlich eine Art Vorwahltag eingeführt“, so Gerstl über die Erleichterung der Briefwahl.