Stichtage für Anhebung des Frauenpensionsalters fixiert

Mit einer Gesetzesnovelle wird die Umsetzung der 1992 verfassungsgesetzlich festgelegten Anhebung des Frauenpensionsalters präzisiert. Die gestern im Sozialausschuss von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossenen Stichtage führen dazu, dass einige Frauen etwas früher als geplant ihre Pension antreten können. Man habe angesichts unterschiedlicher Interpretationsmöglichkeiten „verfassungskonforme Klarstellungen“ vorgenommen, sagte Minister Johannes Rauch (Grüne).

Ab 2024 wird das Regelpensionsalter für Frauen schrittweise an jenes der Männer angeglichen, bis 2033 steigt es sukzessive von 60 auf 65 Jahre. Mit der kommende Woche vom Nationalrat zu beschließenden Sozialversicherungsnovelle wird der genaue Fahrplan fixiert: Frauen, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren wurden, werden erst mit 60,5 Jahren ihre Pension antreten können. Für jene, die im zweiten Halbjahr 1964 auf die Welt kamen, wird das vollendete 61. Lebensjahr als Regelpensionsalter gelten.

Dieses Muster setzt sich bis zum Geburtsjahrgang 1968 in weiteren Halbjahresschritten fort. Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, werden erst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs regulär in Pension gehen können.