VKI-Kritik: VW behindert Aufklärung des Dieselskandals

Der VW-Dieselskandal harrt in Österreich weiter seiner rechtlichen Aufarbeitung, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Der VKI wirft dem deutschen Autokonzern vor, die Aufklärung zu torpedieren und damit eine Klärung in Sammelverfahren zu erschweren. Allein der VKI führt dazu Sammelklagen mit rund 10.000 Geschädigten, die Rechtsanwaltskanzlei Poduschka Partner rund 1.300 Einzelverfahren.

Dennoch bestreite VW vor österreichischen Gerichten weiterhin eine Haftung – und habe nun auch noch eine richtungsweisende Klarstellung des Obersten Gerichtshofs (OGH) verhindert. „Dadurch bleiben die Gerichte weiterhin mit Tausenden ungeklärten Fällen belastet, die sich von dieser OGH-Entscheidung Klärung erwartet hatten“, zeigte sich der VKI enttäuscht.

Konsumentenschützer sehen Verzögerungstaktik

„Während VW in den USA, Deutschland und Großbritannien bereits Schadenersatz gezahlt hat, gibt es in Österreich keinerlei Entschädigungsangebot, sondern hartnäckige Versuche, die unausweichlichen Entschädigungszahlungen weiter zu verzögern“, werfen die Konsumentenschützer dem Autokonzern vor.

Konkret habe VW einem Kläger, der aufgrund seiner Klage im Juli 2022 ein richtungsweisendes Urteil des EuGH zum Thermofenster erstritten hatte, immer wieder neue Vergleichsangebote gemacht, bis der Kläger das VW-Angebot angenommen und auf den weiteren Rechtsweg verzichtet habe – und womit eine abschließende rechtliche Klärung verhindert wurde, so der VKI.

VW: Wenige Einigungen in „besonderer Fallkonstellation“

In einer Stellungnahme hieß es heute von VW, der Konzern „hat sich mit einzelnen Klägern zwischenzeitlich geeinigt“. Diese Einigungen würden aber „nur eine sehr geringe Anzahl von Fällen einer besonderen Fallkonstelation am OGH“ betreffen. Laut VW haben sie „keinen Einfluss auf die große Mehrheit der in Österreich anhängigen Verfahren“.

Überdies begründete der Konzern die Einigungen damit, dass die Erstgerichte im Verfahren „unrichtige Tatsachen zum Thermofenster festgestellt“ hätten. Laut VW ist der Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung in vollem Umfang funktioniert, größer als von den Gerichten angegeben.