Kostenersatz bei Freisprüchen: Zadic „gesprächsbereit“

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat sich in zwei Interviews zum Thema Erhöhung des Kostenersatzes bei Freisprüchen „durchaus gesprächsbereit“ gezeigt. „Es wird letztlich am Finanzminister liegen“, sagte sie zum „Standard“.

Im koalitionsinternen Konflikt um einen unabhängigen Bundes- bzw. Generalstaatsanwalt beharrt Zadic in der „Tiroler Tageszeitung“ („TT“; Samstag-Ausgabe) auf ihrem Wunsch nach einem Kollegialorgan. Zum Thema Kostenersatz sagte sie zur „TT“, je nach Modell bewege man sich in einem dreistelligen Millionenbereich. „Im Zuge der Verhandlungen zur Generalstaatsanwaltschaft werden wir auch dieses Thema mit der ÖVP besprechen“, so Zadic zum „Standard“.

Zu einer möglichen Einigung mit der ÖVP in Sachen Generalstaatsanwalt gefragt, bei dem die ÖVP von einem Bundesstaatsanwalt spricht und eine Person statt wie von Zadic gewünscht ein Kollegialorgan will, sagte die Ministerin zur „TT“: „Mir ist schon bewusst, dass manche in der ÖVP diese Änderungen ablehnen. Ich habe aber mit der zuständigen Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ein ausgezeichnetes Verhältnis. Wir sind uns einig, dass wir sowohl die Beschuldigtenrechte stärken als auch die Generalstaatsanwaltschaft umsetzen wollen.“

Zadic beharrt hier auf ihrem Modell: „Für mich ist zentral, dass in Zukunft in einem Kollegialorgan, also in Dreier-Senaten, entschieden wird. Die Macht als Weisungsspitze habe ich als Ministerin für fünf Jahre geliehen bekommen und gebe sie dann mit dem Amt wieder ab.“ Es sei „mit Sicherheit nicht besser, diese Macht einer einzigen Person für zu lange Zeit zu geben“. Sie sei überzeugt, dass jede Macht Kontrolle brauche.

Ball zurückgespielt

Aus dem Finanzministerium hieß es zum Thema Kostenersatz in einem schriftlichen Statement zur APA, man gehe davon aus, dass das Justizministerium „dieses Thema in den nächsten Budgetverhandlungen einbringt“. Bis jetzt sei es seitens des Justizministeriums „nie Thema“ gewesen. „Mit den bisherigen Budgetsteigerungen wäre die Umsetzung aber auch schon bisher möglich gewesen. Über die Priorisierung der Budgetmittel entscheidet letztlich das verantwortliche Ressort.“