Auslieferung katalanischer Politiker: Spanischer Teilerfolg

Im Streit über die Auslieferung katalanischer Politikerinnen und Politiker durch Belgien hat Spanien einen Teilerfolg errungen. Heute urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Belgien die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen darf, die allein im spanischen Recht liegen. Anders sei es aber, wenn das zu einer Verletzung von Grundrechten führe.

Referendum zur Abspaltung als Auslöser

Hintergrund des Streits ist das umstrittene Referendum Kataloniens über eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017. Spanien erkannte das nicht an. Mehrere Organisatoren des Referendums wurden wegen „Aufruhrs“ und der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ angeklagt. Der Straftatbestand des Aufruhrs oder der Rebellion wurde aber zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft.

Die sieben Angeklagten waren überwiegend nach Belgien geflohen, weswegen Spanien europäische Haftbefehle ausstellte. Seither wird gestritten, ob Belgien diese vollstrecken und die katalanischen Politiker ausliefern muss.

Für den früheren katalanischen Kulturminister Lluis Puig i Gordi lehnten die belgischen Justizbehörden das ab. Der Oberste Gerichtshof Spaniens, der den Haftbefehl ausgestellt hatte, sei dafür nicht zuständig gewesen.

Hierzu urteilte nun der EuGH, dass das für eine Ablehnung nicht reiche. Belgien dürfe die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen, die allein im spanischen Recht lägen.

Puig i Gordi hatte allerdings weiter argumentiert, dass sein Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt sei. Nach dem Luxemburger Urteil müssen die belgischen Justizbehörden das nun weiter prüfen.