Nationalrat: Wahlrechtsreform einstimmig beschlossen

Ab 2024 wird man an Wahltagen schon am Abend ziemlich genau wissen, wie der Urnengang ausgegangen ist. Dafür sorgt eine Wahlrechtsnovelle, die heute Abend vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde. Denn alle Wahlkarten, die bis Freitagnachmittag vor der Wahl eingetroffen sind, werden schon am Sonntag ausgezählt. Neu ist auch, dass man in allen Gemeinden bei der Abholung der Wahlkarte auch gleich die Stimme abgeben kann – quasi ein individueller vorgezogener Wahltag.

Über die Handysignatur wird man künftig einen Blick ins Wählerregister haben und damit wissen, ob man darin vertreten ist. Der Weg des Briefwahlkuverts kann via QR-Code verfolgt werden. Auf Druck der FPÖ noch geändert wurde, dass Wahlkarten, die zugeklebt worden sind, nicht für ungültig erklärt werden.

Bisher muss man vor allem bei Bundeswahlen wegen der verspäteten Auszählung der Briefwahl oft bis zu drei Tage warten, bis klar ist, wer wie viele Mandate errungen hat, und war auf Hochschätzungen angewiesen. Dem tritt man nun entgegen, indem alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl 17.00 Uhr eintreffen, künftig noch am Wahltag mit den übrigen Stimmen gemeinsam im Sprengel ausgezählt werden. Nur jene, die später ankommen, werden erst am Montag ausgewertet.

Einheitliche Entschädigung

Die Entschädigung für Wahlbeisitzer und Wahlbeisitzerinnen wird künftig österreichweit einheitlich und wertgesichert und beträgt zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale für Volksbegehren auch am Samstag für zumindest zwei Stunden offen zu halten, soll entfallen.

Eine Neuerung gibt es auch speziell bei Bundespräsidentenwahlen: Dort wird man bei der Stichwahl keine vorgedruckten Zettel mehr zur Verfügung haben, sondern Namen des jeweiligen Kandidaten oder die zugeteilte Nummer selbstständig schreiben müssen.

Erst ab 1. Jänner 2028 muss jedes Wahllokal einen barrierefreien Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben. Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden. Die übrigen Regelungen in dem Gesetzespaket werden schon 2024 gelten, also vermutlich bei der EU-Wahl erstmals Wirkung entfalten.