Terrorprozess: Zwei Freisprüche, vier Verurteilungen

Im Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer am Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020, bei dem vier Passanten getötet wurden, ehe der Attentäter von der Polizei erschossen wurde, sind am Wiener Landesgericht zwei Angeklagte vom Vorwurf der Beteiligung am Mord im Rahmen einer terroristischen Vereinigung freigesprochen worden. Für die restlichen Angeklagten setzte es dagegen in den zentralen Punkten der Anklage Schuldsprüche.

Beim Erstangeklagten fehlte den Geschworenen der Beweis, dass dieser – wie von der Anklage inkriminiert – den Attentäter psychisch und bei der Planung und Vorbereitung des Anschlags unterstützt und am 21. Juli 2020 im Wissen um dessen mörderische Pläne in die Slowakei chauffiert hatte, wo dieser Munition für das beim Attentat verwendete AK-47-Sturmgewehr kaufen wollte. Beim Zweitangeklagten wurde entgegen der Anklage nicht angenommen, dass dieser dem Attentäter am Tag des Anschlags bei Tatvorbereitungen und bei der Auswahl des Anschlagsziels behilflich war und ihn im Entschluss zur Tatbegehung bestärkt hatte.