Teichtmeister-Prozess: Richter sichtet Beweismaterial

Am Mittwoch muss sich der mittlerweile vom Burgtheater entlassene Schauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (Paragraf 207a StGB) am Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten.

Die Verhandlung wurde aufgrund des regen Medieninteresses in den Großen Schwurgerichtssaal verlegt, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.

Offenbar wurde aber nicht abschließend geklärt, ob auf den Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind – der Hauptverhandlungsrichter sichtet jetzt das Beweismaterial, um sicherzugehen, ob und inwieweit alle inkriminierten 58.000 Dateien den angeklagten Tatbestand erfüllen.

Drei Stunden Verhandlung geplant

Die Verhandlung ist für drei Stunden anberaumt. Teichtmeister ist laut seinen Rechtsvertretern Michael Rami und Philipp Wolm geständig und wird sich umfassend schuldig bekennen. Zeugen sind keine geladen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger wird ein Gutachten zum Angeklagten erstatten, geladen ist auch ein IT-Sachverständiger zum prozessgegenständlichen Datenmaterial.

Teichtmeister drohen im Fall eines Schuldspruchs bis zu zwei Jahre Haft, bei einer geständigen Verantwortung und seiner bisherigen Unbescholtenheit hat er als Ersttäter realistische Chancen auf eine Bewährungsstrafe.