Vertriebene sollen bald voll für Arbeitsmarkt verfügbar sein

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hat die EU die Massenzustromrichtlinie aktiviert. Neben einem zeitlich beschränkten Aufenthaltsstatus für Ukraine-Vertriebene erhalten diese dadurch auch Zugang zu nationalen Arbeitsmärkten wie jenem in Österreich.

Die Richtlinie ist hier seit März 2022 umgesetzt. Jetzt wurden für das zweite Quartal Erleichterungen angekündigt. Vertriebene sollen dann Österreichern und EU-Bürgern gleichgestellt werden und jede Stelle annehmen dürfen.

In Zukunft sollen diese Menschen einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) bekommen, nämlich vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen sein, teilte das Arbeitsministerium mit. Dann können sie – sofort und auch ohne Beschäftigungsbewilligung – jede Arbeit annehmen.

Vertriebene unterliegen somit den gleichen Regeln wie österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Menschen aus EU-Partnerstaaten. Vertriebene werden dann auch als arbeitslos beim AMS vorgemerkt. Das werde nach Inkrafttreten zu einer etwas höheren Arbeitslosigkeit führen.

Ende Dezember 2022 waren 13.546 Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich beschäftigt. Ein Anstieg von fast 8.200 übers Jahr durch die Vertriebenenregelung entsprach mehr als einer Verdoppelung. Insgesamt seien die Arbeitskräfte gut integriert. Systematische Verstöße gegen das Arbeits- und Sozialrecht durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien nicht bekannt, so das Arbeitsministerium.