Freispruch für Musk im Prozess um Tesla-Tweets

Tesla-Aktionäre sind mit einer Sammelklage gegen Firmenchef Elon Musk wegen seiner Tweets aus dem Jahr 2018 gescheitert. Die neun Geschworenen kamen gestern (Ortszeit) nach nur rund zweistündigen Beratungen zu dem Schluss, dass die Klägerseite nicht nachweisen konnte, dass Musk für ihre Verluste auf dem Aktienmarkt verantwortlich gewesen sei.

Elon Musk
APA/AFP/Getty Images/Justin Sullivan

In dem Verfahren in San Francisco ging es um zwei Tweets, in denen Musk im August 2018 erklärt hatte, den Elektroautohersteller von der Börse nehmen zu wollen. Speziell standen seine Behauptungen im Mittelpunkt, die Finanzierung für einen solchen Deal sei gesichert und es gebe eine breite Zustimmung von Investoren dafür. Später stellte sich heraus, dass es keine schriftlichen Zusagen von Geldgebern gab – und viele wichtige Investoren wollten, dass Tesla an der Börse bleibt. Musk gab den Plan wenig später wieder auf.

Ton von Verhandlung übertragen

Die klagenden Anleger warfen Musk vor, seine Behauptungen in dem Tweet hätten einen Betrug dargestellt, der Schwankungen des Aktienkurses auslöste. Deswegen hätten sie Geld verloren und wollten nun Wiedergutmachung. Musks Anwalt sagte in dem Verfahren, der Tesla-Chef sei vielleicht in der Wortwahl nicht präzise genug gewesen, ihm sei aber mündlich genug Geld für den Deal zugesagt worden. Die gesamte Verhandlung war für die Öffentlichkeit über eine Tonübertragung zugänglich.

Etwas komplexer als sonst üblich machte das Verfahren, dass der zuständige Richter bereits im vergangenen Jahr entschieden hatte, Musks Behauptungen in den Tweets hätten nicht der Wirklichkeit entsprochen. Die Geschworenen wurden entsprechend angewiesen, davon auszugehen. Sie mussten nun aber noch entscheiden, ob Musks Tweets den Aktienkurs bewegt hätten und für das Handeln der Kläger ausschlaggebend gewesen seien. Hätten die Geschworenen gegen Musk entschieden, hätte es um Milliarden gehen können.