„New York Times“ streitet wegen Wordle

Das Landgericht im deutschen Düsseldorf muss in einem Streit zwischen der „New York Times“ und dem deutschen Rätselproduzenten Stefan Heine um die Rechte an der Wortmarke Wordle entscheiden. Das Zivilverfahren wurde gestern eröffnet.

Die „New York Times“, die eine große Rätselseite betreibt und die Rechte an dem beliebten Buchstabenspiel besitzt, wirft dem Rätselvertreiber vor, sich die deutschen Markenrechte an Wordle gesichert zu haben, um sie vom deutschen Markt fernzuhalten.

Es handle sich um eine nicht zulässige „bösgläubige Markenanmeldung“. Sie will Heine per einstweiliger Verfügung die Nutzung der Marke verbieten lassen. Eine Entscheidung will das Gericht am 1. März verkünden.

Markenrechte am selben Tag gesichert

Die US-Zeitung hatte vom Erfinder Josh Wardle alle Rechte an dem Spiel für 1,2 Millionen US-Dollar erworben, wie aus der Verhandlung hervorging. Das Onlineratespiel Wordle ist inzwischen ein weltweiter Erfolg und wird täglich von Millionen Menschen gespielt. Das Problem: Heine und der US-Verlag sicherten sich die Markenrechte für Wordle am selben Tag, dem 1. Februar 2022.

Der Rätselmacher bestreitet den Vorwurf der „New York Times“, sich die deutschen Markenrechte bösgläubig gesichert zu haben. „Ich habe die Marke Wordle am 1. Februar 2022 eintragen lassen und daher das Recht, das Zeichen zu nutzen.“

Das Gericht hat nach Aussage der Vorsitzenden Richterin Vera Drees in der Sache noch keine eigene Position. Heine wurde spätestens 2005 mit der Verbreitung der Sudokus einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.