Bei vorzeitiger Wohnkreditzahlung nur beschränkte Ermäßigung

Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobilienkredits haben Verbraucherinnen und Verbraucher kein Recht auf Ermäßigung der laufzeitunabhängigen Kosten. Die Kreditnehmer können nur eine Ermäßigung der Zinsen und der laufzeitabhängigen Kosten verlangen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einer Klage in Österreich.

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