Causa Novomatic: Neue Hausdurchsuchungen

Rund um den Glücksspielkonzern Novomatic kam es in der Vorwoche zu neun Hausdurchsuchungen, berichtete „Der Standard“ (Freitag-Ausgabe). Demzufolge habe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigt, dass es in der Vorwoche neun Hausdurchsuchungen respektive Nachschauungen bei (Ex-)Mitarbeitern des Glücksspielkonzerns gegeben habe. Dabei sollen Handys, Computer und andere elektronische Geräte beschlagnahmt worden sein.

Es geht um den 2020 aufgekommenen Verdacht der Abgabenhinterziehung. Novomatic-Gründer Johann Graf solle Novomatic-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sowie Aufsichtsräten bzw. deren Angehörigen großzügige Geldgeschenke gemacht haben. So soll etwa Ex-Konzernchef Harald Neumann 2018 und 2019 je eine Million Euro erhalten haben. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Ursprünglich hatte die WKStA im Sommer 2020 die Ermittlungen gegen 20 Beschuldigte aufgenommen – darunter auch gegen ein Unternehmen. Der Verdacht: Bei den Schenkungen handle es sich um verdeckte Zahlungen aus dem Mitarbeiterverhältnis. Dafür müsste Lohn- bzw. Einkommenssteuer gezahlt werden. Allerdings wurde im Vorjahr das Verfahren bereits eingestellt.

Vorwürfe stets bestritten

Graf habe die Vorwürfe stets bestritten. Die Schenkungen seien aus „rein privaten Gründen“ erfolgt und seien der Finanz gemeldet worden. Ein Gutachten der Steuerberatungsfirma KPMG argumentiere ebenfalls, dass es sich um echte Schenkungen handle. Weiters werde angeführt, dass es sich um bereits versteuerte Gewinnausschüttungen der Novomatic-Gruppe gehandelt habe.

In den Jahren 2009 bis 2020 hätten diese Ausschüttungen vor der Kapitalertragssteuer in Summe 271 Mio. Euro betragen. Graf habe nach Steuern rund zwei Drittel – etwa 130 Mio. Euro – verschenkt. Die WKStA ermittle allerdings nur zu 30 Mio. Euro.

Allerdings gebe es darüber hinaus noch weitere Ermittlungen gegen Graf und Novomatic. Hier gehe es um den Vorwurf der Postenkorruption bei Casinos Austria. Wobei auch dieser Vorwurf von den Beschuldigten bestritten wird.