Transparenzregister bleibt vorerst weiter gesperrt

Der Zugang für Personen mit berechtigtem Interesse zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WIEREG) soll erst im Sommer wieder möglich sein. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vorjahr gesperrt worden. Derzeit wird laut Finanzministerium eine Gesetzesänderung ausgearbeitet, die in einigen Monaten beschlossen werden soll, berichtet der „Standard“ (Wochenendausgabe).

Das WIEREG wurde zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Anders als das Firmenbuch, das nur Daten über deren rechtlichen Eigentümer bzw. deren rechtliche Eigentümerin enthält, scheinen in dem Register jene Personen auf, denen die Einrichtungen letztlich wirtschaftlich zugerechnet werden können.

Deutschland ermöglicht Journalisten Zugang

Das Register war seit 2018 für alle Interessierten öffentlich zugänglich. Aufgrund der Klage eines luxemburgischen Geschäftsmanns erklärte der EuGH aber im November 2022 Teile der EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig. Die Bestimmung, nach der Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümerinnen und Eigentümern von Gesellschaften in der EU in allen Fällen für die Öffentlichkeit einsehbar sein müssen, greife schwerwiegend in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten ein.

Die Bestimmung sei nicht auf das absolut Erforderliche beschränkt und stehe auch nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den erklärten Zielen der Richtlinie.

Der EuGH schränkte aber später ein, dass etwa der Presse und zivilgesellschaftlichen Organisationen der Zugang zum Register weiterhin offenstehen solle. In Deutschland etwa kehrte man daher rasch zur Rechtslage vor 2018 zurück. Journalistinnen und Journalisten müssen dort einen Authentifizierungsprozess durchlaufen und ein legitimes Interesse an der Information nachweisen.