Kritik an BBC-Vorsitzendem wegen Rolle bei Johnson-Darlehen

Nach Vorwürfen der Freunderlwirtschaft bei der mutmaßlichen finanziellen Beratung des britischen Ex-Premiers Boris Johnson bringt ein Ausschussbericht den BBC-Vorsitzenden Richard Sharp stark in Bedrängnis. Sharp habe „erhebliche Fehleinschätzungen“ begangen, als er bei einem Darlehen für Johnson als Mittelsmann aufgetreten sei, schlussfolgern Abgeordnete des parteiübergreifenden Medienausschusses des britischen Unterhauses in einem heute veröffentlichten Bericht.

Sharp solle nun über den potenziellen Schaden nachdenken, den seine Versäumnisse für das Vertrauen in ihn, die BBC und das öffentliche Ernennungsverfahren verursacht haben, hieß es in dem Bericht. Der Prozess könne nur dann effektiv funktionieren, wenn alle Beteiligten offen und transparent seien.

Erste Rücktrittsaufforderung

Mit der Veröffentlichung wurde eine erste Rücktrittsaufforderung gegen Sharp laut. „Es wird immer schwieriger zu sehen, wie Richard Sharp in dieser Rolle weitermachen kann“, sagte die oppositionelle Labour-Abgeordnete Lisa Nandy bei Sky News. Entwicklungsstaatsminister Andrew Mitchell sah die Verantwortung, über Sharps Schicksal zu entscheiden, dagegen bei der BBC selbst.

Die Zeitung „Sunday Times“ hatte im Jänner berichtet, Sharp habe kurz vor seiner Berufung durch seinen langjährigen Freund Johnson, den damaligen Regierungschef, finanziell beraten. Demnach half er Johnson Ende 2020, eine Garantie für ein Darlehen von bis zu 800.000 Pfund (904.000 Euro) zu arrangieren. Kurz danach wurde Sharp offiziell vom Regierungschef für den BBC-Posten vorgeschlagen.

Johnson 2020 wohl in finanziellen Schwierigkeiten

Johnson steckte Medienberichten zufolge Ende 2020 wegen Unterhaltszahlungen und der luxuriösen Renovierung seiner Dienstwohnung in finanziellen Schwierigkeiten. Er und Sharp haben die in der „Sunday Times“ erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.

Der BBC-Vorsitzende (Chairman) wird vom Monarchen auf Vorschlag des Premierministers und der Kulturministerin ernannt. Der öffentlich-rechtliche Sender ist nicht am Auswahlprozess beteiligt.