Gericht in Italien: Regierungserlass zu Migranten rechtswidrig

Ein italienisches Gericht hat eine von der Regierung erlassene Verordnung für rechtswidrig erklärt, wonach nur die schutzbedürftigsten Migranten und Migrantinnen eines Rettungsschiffes an Land gehen dürfen. Wie aus dem gestern von der Hilfsorganisation SOS Humanity veröffentlichten Urteil vom 6. Februar hervorgeht, erklärte ein Gericht in Catania das Dekret für „rechtswidrig“.

Zu den internationalen Verpflichtungen, die Italien übernommen habe, gehöre auch die, „jedem Schiffbrüchigen Hilfe zu leisten, ohne Unterscheidung des Gesundheitszustands, wie es in dem Regierungsdekret der Fall ist“, hieß es in dem Urteil. Das Urteil bezieht sich auf Einschränkungen, welche die italienischen Behörden im November für das unter deutscher Flagge fahrende Schiff „Humanity 1“ verhängt hatten.

Das Rettungsschiff hatte 179 in Not geratene Menschen im zentralen Mittelmeer aufgenommen. Es durfte dann zwar im sizilianischen Hafen Catania anlegen, allerdings nur so lange, bis die 144 schutzbedürftigsten Passagiere von Bord gehen konnten. Weiteren 35 Migranten wurde die Aufnahme hingegen verweigert. SOS-Humanity-Vertreterin Mirka Schaefer begrüßte das Urteil. Die neue italienische Regierung sei nun „verpflichtet, das internationale Recht zu befolgen“, sagte sie.

Die Ministerpräsidentin Giorgia Meloni der postfaschistischen Partei Fratteli d’Italia hatte im Oktober die Amtsgeschäfte als Ministerpräsidentin in Rom übernommen. Ihre Regierung hatte angekündigt, die Zahl der in Italien ankommenden Bootsflüchtlinge zu senken.