Pflege: Gesetzesentwurf für Lehre in Begutachtung

Gesundheits- und Bildungsministerium schicken einen Gesetzesentwurf für die Pflegelehre in Begutachtung. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbildungsversuch geschaffen werden, dessen Start für Herbst 2023 geplant ist.

Die Stellungnahmen zu den Änderungen im Berufsausbildungsgesetz und im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz können bis zum 28. März eingebracht werden.

Zudem befinden sich eine Novellierung des Schulorganisationsgesetzes und des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes in Begutachtung. Die rechtlichen Grundlagen sollen bis zum Sommer in Kraft treten.

Die Pflegelehre ist Teil der im vergangenen Jahr vorgestellten Pflegereform. Sie soll ab Herbst 2023 als Ausbildungsversuch möglich sein und sechs Jahre nach der Einführung evaluiert werden.

Drei oder vier Jahre Lehre

Lehrlinge können sich für die Lehre zur Pflegefachassistenz (vierjährige Lehre) oder für die Lehre zur Pflegeassistenz (dreijährige Lehre) entscheiden. Für Tätigkeiten an Patienten sei ein Mindestalter von 17 Jahren vorgesehen, hieß es. Erst danach sollen Jugendliche Schritt für Schritt an pflegerische Tätigkeiten herangeführt werden.

Mit dem Begutachtungsstart treffe man nun die gesetzlichen Vorkehrungen für jene Bundesländer, die mit dem Ausbildungsversuch starten wollen, damit die ersten Lehrlinge im Herbst 2023 ihre Ausbildung beginnen können, so ÖVP-Arbeits- und -Wirtschaftsminister Martin Kocher. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sieht in der Pflegelehre einen „weiteren Baustein“ im Kampf gegen den Personalmangel. Der Lehrabschluss ermögliche auch den Zugang zur diplomierten Ausbildung an einer Fachhochschule.