„Lux Leaks“: EGMR gibt Whistleblower recht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Whistleblower im Zusammenhang mit den „Luxemburg Leaks“ über Steuersparmodelle in Luxemburg recht gegeben. Er sei durch die Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden, teilten die Richter gestern in Straßburg mit. Luxemburg muss dem Mann nun 55.000 Euro Schadenersatz und Gerichtskosten zahlen.

Der Mann, der für die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers arbeitete, hatte 2012 einem Journalisten mehrere tausend Dokumente zugespielt. Weltweit berichteten daraufhin Medien Ende 2014 in den „Luxemburg Leaks“ („Lux Leaks“) über zweifelhafte Steuerabsprachen von Konzernen mit Luxemburgs Finanzbehörde. Die Veröffentlichungen trugen dazu bei, dass in der Europäischen Union Steuertricksereien erschwert wurden.

Nachdem er unter anderem wegen Diebstahls und der Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden war, klagte der Mann vor dem EGMR und bekam nun vor der Großen Kammer recht. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege die dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.