Gemeinnützige Arbeit nach Tierquälerei

In Tierschutz- oder Tierpflegevereinen müssen jener Soldat und jener Jäger arbeiten, denen vorgeworfen wurde, einen Dachs gequält zu haben. Wenn sie 120 Stunden absolviert haben, wird das Verfahren eingestellt, entschied die Richterin. Der Staatsanwaltschaft ist das zu milde.

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