Visaanträge aus Bebengebieten oft mit weiten Reisen verbunden

Was machen Betroffene des Erdbebens in Syrien und der Türkei, die keine Dokumente mehr haben oder verletzt sind, aber ein Visum für Österreich beantragen wollen? Visaerleichterungen hat Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) ausgeschlossen. Das bedeutet, dass sich Interessenten in der Türkei weiterhin nach Ankara, Antalya oder Istanbul begeben müssen, Syrerinnen und Syrer müssen nach Beirut fahren. Unterstützung soll es nun von externen Visadienstleistern für türkische Verletzte geben.

„Die österreichischen Vertretungen nutzen die im gesetzlichen Rahmen bestehenden Möglichkeiten, um Erdbebenopfer und deren Angehörige von der ersten Stunde an durch eine raschestmögliche Prüfung ihrer Visumsanträge zu unterstützen“, heißt es aus dem Außenministerium auf Anfrage der APA nach Unterstützung für Betroffene.

Der Zeitraum sei davon abhängig, ob der Visumsantrag vollständig übermittelt worden sei und davon, wie schnell der Antragssteller den Termin an der Vertretung wahrnehmen könne. Antragssteller müssten jedenfalls einmal persönlich in Ankara, Antalya oder Istanbul vorsprechen. Externe Visadienstleister würden nun aber auch vom Erdbeben betroffenen Personen, die aufgrund von Verletzungen nicht persönlich erscheinen könnten, ein „kostenpflichtiges mobiles Service anbieten“.

Zahlen nur leicht gestiegen

Das Team am Österreichischen Generalkonsulat Istanbul werde „noch im Laufe des Tages mit einem erfahrenen Konsularmitarbeiter verstärkt, um sicherzustellen, dass die Visaanträge von Erdbebenopfern und deren Angehörigen auch weiterhin umgehend bearbeitet werden“. Die Visaantragszahlen in der Türkei seien seit der Erdbebenkatastrophe nur leicht angestiegen: In den fast zwei Wochen seit der Erdbebenkatastrophe sind laut Außenministerium rund 880 Visumsanträge bei den österreichischen Vertretungen in der Türkei eingegangen. Zum Vergleich: In der Woche vor dem Erdbeben waren es rund 450.

Entsprechend des geltenden gesetzlichen Rahmens bestehe die Möglichkeit, entweder ein Schengen-Visum C bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen oder ein nationales Visum D für einen Aufenthalt von über 90 Tagen bis zu sechs Monaten zu beantragen. Antragssteller bräuchten einen Nachweis über eine Reise-, Kranken- und Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro.

Noch aufwendiger ist das Prozedere für Syrerinnen und Syrer: Da in Syrien derzeit keine Visumsanträge gestellt werden können, müssen syrische Staatsangehörige das in Beirut machen. Zudem, so das österreichische Außenministerium, sei eine Rücksprache mit dem Innenministerium und anderen Schengen-Staaten gesetzlich vorgesehen („Konsultation“). „Wenn das der Fall ist, dauert die Bearbeitung länger, derzeit etwa 14 Tage.“