Aktionsplan der EU-Kommission gegen Grundschleppnetze

Das Fischen mit Grundschleppnetzen soll in Europa ab 2030 tabu sein, zumindest in geschützten Meeresgebieten. Die EU-Kommission stellte dazu heute in Brüssel einen Aktionsplan vor, der auf eine nachhaltigere Fischerei abzielt. Einen Gesetzesvorschlag will die Brüsseler Behörde allerdings nach eigenen Angaben nicht vorlegen – zumindest nicht vor den Europawahlen im kommenden Jahr.

Stattdessen rief der für Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevicius die Mitgliedsstaaten zu „nationalen Maßnahmen“ auf. Das Fischen mit Grundschleppnetzen und ähnlichen Vorrichtungen bleibe „sehr weit verbreitet“, beklagte er, vor allem im nordöstlichen Atlantik. Darunter seien auch zahlreiche geschützte Gebiete.

Umweltschützerinnen und Umweltschützer beklagen immense und irreparable ökologische Schäden durch die Grundschleppnetzfischerei. Dabei ziehen Fischkutter riesige trichterförmige Netze über den Meeresboden. Die mit Metallplatten und Holz beschwerten Netze pflügen den Bereich regelrecht um. In der deutschen Nordsee werden solche Netze vor allem zum Fang von Krabben, Plattfischen wie Schollen und bodennah lebenden Fischen wie Kabeljau eingesetzt.