ÖGK stellt Ärzte für offene Kassenstellen an

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) geht neue Wege in der Besetzung verwaister Kassenordinationen in Wien und Niederösterreich. Im Verwaltungsrat wurde gestern das Pilotprojekt „Ärztebereitstellungsgesellschaft“ beschlossen, die Ärztinnen und Ärzte stundenweise in der Betreuung von länger nicht nachbesetzten Standorten einsetzt, hieß es in einer Aussendung. Sie werden dafür angestellt und bekommen einen Stundenlohn bezahlt.

Insgesamt werden neun Stellen über die Ärztebereitstellungsgesellschaft bespielt, sechs davon in Wien (drei Kinderarztpraxen, drei für Allgemeinmedizin). In Niederösterreich sind es zwei Allgemein- und eine Kinderarztordination.

110 Euro Stundenlohn

Der Stundenlohn ist aus ÖGK-Sicht mit 110 Euro attraktiv. Am 1. Oktober 2023 steigt er auf 115 Euro, am 1. Oktober 2024 auf 120 Euro und am 1. Oktober 2025 auf 125 Euro. Das orientiere sich am Durchschnittshonorar eines Allgemeinmediziners, hieß es auf APA-Anfrage.

Unabhängig von Alter, Wohnort oder Einkommen solle jeder und jede die Behandlung erhalten, die notwendig sei, wurde seitens der Kasse erklärt. Um das weiterhin zu gewährleisten, seien innovative Konzepte notwendig. Insgesamt sei die allgemeinmedizinische Versorgung in Österreich sehr gut, 97 Prozent aller Planstellen seien besetzt.

Ärzte müssen sich nicht binden

Der Vorteil für die Ärztinnen und Ärzte bei der Bereitstellungsgesellschaft sei, dass sie sich an keinen Standort binden müssten und es ihnen ermöglicht werde, ohne unternehmerisches Risiko als Kassenarzt tätig zu sein. Auf diese Weise könne die ÖGK Mediziner im Bereich der Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde gewinnen, die bisher nicht für das Kassensystem verfügbar gewesen seien.

Die Arbeitgeberseite begrüßte das Pilotprojekt: „Damit können wir einen weiteren Schritt zur besseren ärztlichen Versorgung unserer Versicherten setzen“, so Moritz Mitterer (ÖVP-Wirtschaftsbund), Vorsitzender der Dienstgeberkurie in der ÖGK-Hauptversammlung. Für Patientinnen und Patienten sei kein Unterschied zu einer Vertragsarztpraxis bemerkbar, sagte er.