Zadic und Staatsanwälte gegen Ende der Verjährungshemmung

Eine mögliche Aufhebung der Regeln zur Verjährungshemmung macht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Staatsanwälten Sorgen. Zadic sah heute nach dem Ministerrat Probleme bei der Verfolgung von Korruptions- und Terrorbekämpfung sowie von organisierter Kriminalität.

Sollten die angefochtenen Regeln ersatzlos wegfallen, würde man keine Möglichkeit haben, die Verjährung von Straftaten zu stoppen, so der Vizepräsident der Staatsanwältevereinigung, Bernd Ziska, zur APA.

Hintergrund ist, dass im BUWOG-Prozess erstinstanzlich Verurteilte die Regeln zur Verjährungshemmung beim VfGH angefochten haben. Eine Aufhebung der angefochtenen Bestimmungen im Strafgesetzbuch durch den VfGH hätte nicht nur Konsequenzen für den konkreten Fall. Betroffen wären dann automatisch auch alle anderen Strafverfahren.

Keine gemeinsame Stellungnahme der Regierung

Die Regierung hat dazu bisher keine gemeinsame Stellungnahme an das Höchstgericht zustande gebracht, da die Ministerin für EU und Verfassungsfragen die geltende Regelung laut „Kurier“ nicht unterstützt, sondern die Angelegenheit bei der Reform der Beschuldigtenrechte neu definieren möchte.

Die Staatsanwälte sehen hingegen keinen Änderungsbedarf. Ziska meinte dazu: „Das kann man nicht wollen.“ Der Staatsanwältevertreter kann sich aber nur schwer vorstellen, dass das Höchstgericht den Paragrafen tatsächlich kippt. Der VfGH habe erst vor etwa zwei Jahren in einem Verfahren zur Verfahrensdauer bei Strafverfahren die Verjährungsbestimmungen geprüft.

Problematisch sei nur, wenn Straftaten gar nicht verjähren, meinte Ziska. Das würden sie aber ohnedies – die Verjährung werde durch Ermittlungsschritte der Behörden bzw. der Gerichte nur gehemmt. Er hoffe jedenfalls, dass es keinen Anlass für eine Aufhebung gibt. Sollte das doch geschehen und vor allem ohne Frist zur Reparatur, hätte das weitreichende Konsequenzen.