Seit der Pandemie ist das Homeoffice sehr gefragt. Voraussetzung sind die Zustimmung des Arbeitnehmers und ein Tätigkeitsbereich, der das zulässt. Rechtlich sind Arbeitgeber auch bei einer Homeoffice-Regelung für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer verantwortlich. Dabei sieht die Arbeiterkammer Aufholbedarf.
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