Autokäufer erhielt mit Klage gegen VW vor OGH recht

Im Dieselskandal von Volkswagen gibt es ein erstes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Ein Autokäufer, der den Kaufpreis zurückverlangte, gewann seine Klage vor dem Höchstgericht.

Es ist das erste Mal, dass sich der OGH inhaltlich mit dem Abgasskandal auseinandergesetzt hat, wie das Gericht gestern per Presseaussendung bekanntgab.

Der OGH verpflichtete den Fahrzeughändler in dem Urteil vom 21. Februar (10 Ob 2/23a) zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückstellung des Fahrzeugs und sprach dem Händler ein Entgelt für die Nutzung des Fahrzeugs zu.

Das Verfahren gegen den Fahrzeughersteller wurde wegen eines anhängigen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof unterbrochen.

Formel für Nutzungsentgelt festgelegt

Der OGH legte folgende Formel für das Nutzungsentgelt fest: vereinbarter Kaufpreis mal tatsächlich gefahrene Kilometer dividiert durch die zum Erwerbszeitpunkt erwartbare Restlaufleistung.

Im konkreten Fall kaufte der Kläger das Auto im März 2015 um rund 27.000 Euro und fuhr 70.000 Kilometer. Die Restlaufleistung zum Erwerbszeitpunkt betrug rund 250.000 Kilometer. Daraus ergibt sich ein Nutzungsentgelt von rund 7.500 Euro, womit der Käufer vom Händler rund 19.500 Euro zurückerhält. Dazu kommen Zinsen von vier Prozent jährlich aus dem Kaufpreis.

Im Dieselskandal von VW – und auch im konkreten Fall vor dem OGH – ging es um eine Abschalteinrichtung. Das heißt, der Dieselmotor hatte einen eigenen Betriebsmodus, sodass im Emissionsprüfungsverfahren weniger Abgase ausgestoßen wurden als unter normalen Bedingungen auf der Straße.