VfGH beschäftigt sich mit ORF, Klimaschutz und BUWOG-Prozess

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzt sich in seinen Beratungen im ersten Halbjahr unter anderem mit den Themen ORF, Klimaschutz, CoV-Hilfen und dem BUWOG-Prozess auseinander. Beim ORF sieht die burgenländische Landesregierung eine verfassungswidrige Bestellung der Gremien.

In Sachen Klimaschutz geht es um die Frage, ob eine Schutzpflicht des Staates zur Abwendung von Naturkatastrophen wie dem Klimawandel besteht, hieß es heute in einer Aussendung des VfGH.

Grasser-Antrag gegen Regeln zu Verjährung

Im Zusammenhang mit dem BUWOG-Prozess stellte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser einen Antrag, wonach Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) als verfassungswidrig aufzuheben sind. Und zwar wendet sich Grasser etwa dagegen, dass über die Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit, die während der Hauptverhandlung geltend gemacht wird, dieser Richter selbst zu entscheiden hat, ohne dass es dagegen ein eigenes Rechtsmittel gebe.

Das verstoße gegen das Recht auf ein faires Verfahren bzw. gegen das Recht auf eine wirksame Beschwerde, so die Argumentation.

Der Antrag richtet sich auch gegen die Regeln zur Verjährung – und zwar ist Grasser der Ansicht, dass es verfassungswidrig sei, dass der Zeitraum vom Beginn der Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafverfahrens nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet werde. Das habe zur Folge, dass die Dauer eines strafgerichtlichen Verfahrens keiner Beschränkung unterliege, was im Widerspruch zum Grundrecht auf eine angemessene Verfahrensdauer stehe.

Im Zusammenhang mit dem BUWOG-Prozess sind beim VfGH weitere acht von Mitangeklagten desselben Verfahrens eingebrachte Anträge anhängig, hieß es. Der VfGH hat die Bundesregierung aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.