Verbot von Patenten bei konventionellen Züchtungen

Die Bundesregierung hat im Ministerrat heute eine Novelle des Patentrechts auf den Weg gebracht. Die in der Regierungssitzung fixierte Regierungsvorlage bringt ein Verbot von Patenten bei konventionellen Züchtungen (bei landwirtschaftlicher Nutzung) sowie die Umsetzung des europäischen Einheitspatents ab 1. Juni in 17 EU-Ländern.

Mit der Novelle, die noch einen Beschluss im Nationalrat braucht, sollen strengere gesetzliche Regeln für Patente auf Leben eingeführt werden. Österreich habe bereits bisher „besonders fortschrittliche Regeln, die Patente auf Leben verhindern und sicherstellen, dass die heimische Landwirtschaft geschützt ist“, sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Pressefoyer nach der Regierungssitzung. Mit dieser Novelle gehe man „noch einen Schritt weiter“.

„Natürliche Pflanzen und Tiere dürfen nicht patentiert werden. Das gilt für alle Formen konventioneller Züchtung“, so Gewessler – auch dann, wenn Zufallsmutationen im Labor entstehen. Betroffen vom Verbot ist also auch die nicht zielgerichtete Mutagenese.

Positive Reaktionen

Die Umweltorganisation Global 2000 begrüßte den Vorstoß der Regierung. Bäuerinnen und Bauern brauchten dringend Zugang zu genetischem Material, um lokal angepasste Pflanzen für die Klimakrise weiterzuentwickeln.

Arche Noah, ein Verein für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt, sieht eine langjährige Forderung umgesetzt. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die EU und das Europäische Patentamt: Das Patentrecht darf nicht länger missbraucht werden, um den Saatgutmarkt immer weiter zu monopolisieren“, hieß es.