Justizministerium: Trump nicht immun gegen Klagen

Die Immunität als Präsident bewahrt Donald Trump nach Einschätzung des US-Justizministeriums nicht vor Zivilklagen im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols Anfang 2021. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Einschätzung des Justizministeriums hervor.

Sie war von einem Berufungsgericht angefordert worden, das mehrere Zivilklagen gegen den früheren US-Präsidenten wegen seines Verhaltens kurz vor dem Sturm auf den Parlamentssitz in Washington prüft.

Trump argumentiert mit „absoluter Immunität“

Zwei Kapitol-Polizisten und mehrere demokratische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses versuchen, Trump für physische und psychische Verletzungen während des Sturums auf das Kapitol vor Gericht verantwortlich zu machen, die sie während der Attacke erlitten haben. Sie fordern Schadenersatz.

Trump hatte argumentiert, er sei durch seine „absolute Immunität“ als Präsident vor solchen Schadenersatzforderungen geschützt, auch für Handlungen im „äußeren Rahmen“ seines Amtes. Das Justizministerium kommt nun zu einem anderen Ergebnis.

Ethikausschuss untersucht Vorwürfe gegen Santos

Der Ethikausschuss des US-Repräsentantenhauses leitete indes eine offizielle Untersuchung gegen den New Yorker republikanischen Abgeordneten George Santos ein. Es sei in dem Fall ein eigener Unterausschuss eingerichtet worden, der sich mit Santos befassen solle, teilte der Ethikausschuss heute mit.

Untersucht werden soll unter anderem der Vorwurf gegen den Republikaner, er sei in illegale Machenschaften im Zusammenhang mit seiner Wahlkampagne für sein Abgeordnetenamt bei den Kongresswahlen im vergangenen Jahr verwickelt gewesen. Außerdem gehe es um mangelnde Transparenz gegenüber dem Repräsentantenhaus sowie um Vorwürfe sexueller Belästigung.

Santos steht seit Längerem in der Kritik. Er soll große Teile seines Lebenslaufes erfunden haben – unter anderem Angaben zu seinem beruflichen Werdegang und seiner Herkunft. Vor Kurzem war bekannt geworden, dass das FBI gegen ihn wegen der mutmaßlichen Veruntreuung von Spendengeldern ermittelt.