„Digitale Grundbildung“ ab Herbst auch an Sonderschulen

„Digitale Grundbildung“ soll ab Herbst auch den Sonderschulen unterrichtet werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf vor, den ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek in Begutachtung geschickt hat.

Anders als an AHS-Unterstufen und Mittelschulen, wo er ein Pflichtfach ist, soll der Gegenstand an den Sonderschulen aber grundsätzlich als in andere Fächer integrierte „verbindliche Übung“ unterrichtet werden.

Schulautonom soll auch eine Führung als eigenständige verbindliche Übung oder sogar als Pflichtfach möglich sein, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Damit solle „ein flexibler und an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit kognitiven Beeinträchtigungen bzw. Sinnesbehinderungen angepasster Unterricht“ möglich werden.

An verbindlichen Übungen müssen Schülerinnen und Schüler teilnehmen, sie bekommen aber im Unterschied zu Pflichtgegenständen keine Noten.

In Kraft treten sollen die Regeln bereits für das Schuljahr 2023/24. Sie betreffen gleichzeitig alle Schulstufen der Sonderschule. An den AHS-Unterstufen und den Mittelschulen ist „Digitale Grundbildung“ seit dem laufenden Schuljahr ein Pflichtgegenstand in den ersten drei Klassen (ab 2023/24 dann in allen vier). Davor war sie auch dort eine verbindliche Übung.