Mindestpensionisten bei Einmalzahlung benachteiligt

Die Pensionisten und Pensionistinnen haben zusätzlich zu der Erhöhung um 5,8 Prozent mit Jahresbeginn nun auch mit Anfang März die mit der Anpassung beschlossene Einmalzahlung bekommen. Dabei würden allerdings die Mindestpensionisten benachteiligt, beklagte der SPÖ-Pensionistenverband heute.

Den Pensionisten und Pensionistinnen wurde mit den 5,8 Prozent mit Jahresbeginn die Inflation von August bis Juli des Vorjahres abgegolten. Da die Teuerung in der Zwischenzeit deutlich höher wurde, hat man sich zusätzlich auf eine Einmalzahlung verständigt, die nun mit Anfang März zur Auszahlung kam.

Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt diese 30 Prozent einer Bruttomonatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung. Diese 30 Prozent werden bei den Mindestpensionisten allerdings nicht auf Basis der Ausgleichszulage von 1.110 Euro, sondern auf Basis des geringeren Eigenpensionsanteils bemessen.

„Ich habe mit 333 Euro Einmalzahlung gerechnet (30 Prozent von 1.110 Euro, Anm.), bekommen habe ich aber nur 85 Euro, damit kann ich unmöglich meine Stromnachzahlung bezahlen“, zitierte der Präsident des Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, den Hilferuf einer Mindestpensionistin.

„Das ist unsozial, denn die, die ohnehin am wenigsten haben, bekommen damit von der Regierung am wenigsten“, kritisierte Kostelka. Er forderte eine Überarbeitung dieser Regelung: „Es ist angesichts der Rekordteuerung ein Gebot der Stunde, den Ärmsten zu helfen und sie nicht zu benachteiligen.“