Pensionen: Fehler bei Einmalzahlung werden ausgebessert

Die Pensionisten haben zusätzlich zu der Erhöhung um 5,8 Prozent mit Jahresbeginn nun auch mit Anfang März die mit der Anpassung beschlossene Einmalzahlung bekommen. Dabei wurden allerdings die Mindestpensionisten benachteiligt.

Die Regierung gestand heute einen Fehler ein, kündigte eine Korrektur an und versprach eine Nachzahlung für die rund 200.000 betroffenen Bezieher von Ausgleichszulagen.

Den Pensionistinnen und Pensionisten wurde mit den 5,8 Prozent mit Jahresbeginn die Inflation von August bis Juli des Vorjahres abgegolten. Da die Teuerung in der Zwischenzeit deutlich höher wurde, hat man sich zusätzlich auf eine Einmalzahlung verständigt, die nun mit Anfang März zur Auszahlung kam.

Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt diese 30 Prozent einer Bruttomonatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift dann eine Ausschleifregelung. Diese 30 Prozent wurden bei den Mindestpensionisten allerdings nicht auf Basis der Ausgleichszulage von 1.110 Euro, sondern auf Basis des geringeren Eigenpensionsanteils bemessen.