Belgisches Gericht billigt Gefangenenabkommen mit Iran

Das belgische Verfassungsgericht hat eine Klage gegen ein umstrittenes Abkommen über den Austausch von Gefangenen mit dem Iran abgewiesen. Das teilte das Gericht gestern Abend in Brüssel mit. Die belgische Regierung kann damit hoffen, den seit Februar 2022 im Iran inhaftierten Entwicklungshelfer Olivier Vandecasteele bald freizubekommen. Im Gegenzug will sie den iranischen Diplomaten Assadollah Assadi überstellen.

Zu 40 Jahren Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt

Assadi war 2021 von einem Gericht in Antwerpen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen Sprengstoffanschlag auf eine Großkundgebung von iranischen Exiloppositionellen in Frankreich geplant haben soll. Der Entwicklungshelfer Vandecasteele war nach Angaben des Gerichts zuletzt zu insgesamt 40 Jahren Haft und 74 Peitschenhieben verurteilt worden. Ihm wurden insbesondere Spionage und Kooperation mit dem Erzfeind USA sowie Geldschmuggel vorgeworfen.

Das belgische Verfassungsgericht verwies in seiner Entscheidung am Freitagabend unter anderem darauf, dass Vandecasteele ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben habe. Die Pflicht, dieses Recht zu schützen, muss demnach im Einzelfall gegen die Pflicht abgewogen werden, das Recht auf Leben zu schützen. Letzteres sehen die Kläger als gefährdet an, wenn das Abkommen zum Gefangenenaustausch umgesetzt wird.

Die Abwägung muss nach dem Urteil von der Regierung getroffen und von einem Gericht erster Instanz überprüft werden können. Die Betroffenen sind demnach so über Regierungsentscheidungen zu informieren, dass sie um eine rechtliche Überprüfung bitten können.