Photovoltaikanlage, Vogelperspektive
Reuters/Miguel Pereira
Berichte

EU setzt neue Ziele für grüne Technologien

Zur Vermeidung einer Abhängigkeit von China will die EU-Kommission Berichten zufolge den Mitgliedsstaaten Produktionsziele für Solarzellen, Windräder, Batterien und Wärmepumpen vorgeben. Bis 2030 soll die EU in der Lage sein, 40 Prozent ihres jährlichen Bedarfs an emissionsfreien Technologien selbst zu produzieren. In gewisser Weise ist der Plan allerdings nicht nur als Antwort an China gerichtet, sondern auch an die USA.

„Weniger chinesische Importe, mehr heimische Produktion: Die EU-Kommission will klimaneutrale Technologien stärker fördern – und damit international weniger erpressbar werden“, so berichtete das „Handelsblatt“ am Samstag über den geplanten klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft der EU. Die Zeitung beruft sich dabei auf den Entwurf für den „Green Deal Industrial Plan“. Das Dokument liege dem „Handelsblatt“ vor. Die „Wirtschaftswoche“ sprach bei den Maßnahmen von einem „ganzen Paket dirigistischer Maßnahmen“.

Die Europäische Union sei bei bestimmten Netto-Null-Technologien und ihren Komponenten in hohem Maße von konzentrierten Einfuhren abhängig, wie etwa bei „Photovoltaiktechnologien und ihren Komponenten“ aus China, so das „Handelsblatt“. Hier werde bisher teils der gesamte europäische Bedarf durch chinesische Importe gedeckt. Zudem drohe sich bei Wärmepumpen und Windrädern Europas Position im globalen Wettbewerb zu verschlechtern.

Windrad von unten
ORF.at/Tamara Sill
Bei Windrädern soll es in Zukunft innerhalb der EU eine Selbstversorgungsquote von 85 Prozent geben

Ziele „ambitioniert“

Vor allem im Bereich Batterien und Windräder seien die Ziele daher „ambitioniert“, so das „Handelsblatt“. Hier will man auf eine Selbstversorgungsquote von 85 Prozent kommen. Bei der Herstellung von Photovoltaik seien es 40 Prozent – „denn die europäische Solarindustrie wurde in den vergangenen zehn Jahren von chinesischen Billiganbietern dezimiert“.

„Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Union die Ziele nicht erreicht oder riskiert, sie nicht zu erreichen, so wird sie ohne Verzögerung weitere Maßnahmen einleiten, um die Lücken zu schließen“, heiße es in dem Gesetzesentwurf.

EU zieht USA nach: Viele Maßnahmen geplant

Die EU-Kommission hatte Anfang Februar ein Maßnahmenbündel für klimafreundliche Technologien vorgeschlagen, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gesichert und großen Subventionspaketen wie dem Paket der USA entgegengetreten werden soll. Das amerikanische Gesetz sei ebenfalls darauf ausgelegt, die Abhängigkeit von China zu verringern und sehe attraktive Steuergutschriften vor, schreibt das „Handelsblatt“.

Im Einzelnen sollen in der EU die Regeln für Staatshilfen gelockert, ungenutzte Mittel aus dem Coronavirus-Hilfstopf anders eingesetzt, Ökoprojekte schneller genehmigt und Handelsabkommen zur Sicherung knapper Rohstoffe forciert werden. Im Fokus der EU-Kommission stehen vor allem Hersteller von Windturbinen, Solarzellen, Batterien, E-Autos und aus der Wasserstoffbranche.

Furcht vor Abwanderung

Seit die Regierung in Washington enorme Wirtschaftshilfen beschlossen hat, gibt es in der EU die Befürchtung, dass Unternehmen neue Standorte in anderen Weltregionen aufbauen oder Arbeitsplätze dorthin verlagern könnten, wenn sie hier nicht ebenfalls mit Steuergeld unterstützt werden.

Kleinere EU-Länder fürchten, dass große Länder wie Deutschland deutlich mehr Steuergeld investieren und sich und seinen Unternehmen so unverhältnismäßige Vorteile verschaffen könnten.

Arbeiter untersucht Solarpanel in Fabrik
Reuters/Philippe Wojazer
In Zukunft soll auch die europäische Solarindustrie stärker gefördert werden

Staatshilfen: Warnung auch aus Österreich

So warnten jüngst die Finanzminister von Irland, Österreich, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland und der Slowakei, dass die europäische Wettbewerbsfähigkeit nicht auf dauerhaften beziehungsweise übermäßigen, nicht zielgebundenen Staatshilfen beruhe. Das könne dazu führen, dass Staaten versuchen könnten, sich zu überbieten, was für einzelne Mitgliedsstaaten nicht tragbar sei.

Das „Handelsblatt“ schreibt dazu: „Für staatliche Beihilfen gibt es in der EU eigentlich enge Grenzen. Das neue Gesetz soll nun im Gegenteil eine Vorschrift enthalten, dass die Staaten einen Mindestbetrag investieren sollen. Dieser soll als Anteil der Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel definiert werden.“ Vorgestellt soll der Entwurf am 14. März werden – bis dahin könnten sich Einzelheiten freilich noch ändern.