Britisches Asylgesetz an Grenzen internationalen Rechts

Mit ihrer geplanten Verschärfung der Asylgesetze will die britische Regierung die Grenzen des internationalen Rechts ausreizen. Man werde „die Boote stoppen, die Zehntausende an unsere Küsten bringen“, sagte die britische Innenministerin Suella Braverman, die das neue Gesetz heute ins Londoner Unterhaus einbrachte. „Wir haben die Grenzen des internationalen Rechts ausgereizt, um diese Krise zu lösen“, bekannte sie zuvor im Gespräch mit dem „Telegraph“.

Konkret sollen fast alle auf illegalen Wegen ankommenden Geflüchteten in Unterkünften wie Militärbasen oder Studierendenheimen festgehalten und dann nach Ruanda oder in andere Staaten ausgewiesen werden. Das Recht, Asyl zu beantragen, soll ihnen entzogen werden.

„Genug ist genug“, schrieb Premierminister Rishi Sunak in einem Gastbeitrag in der „Sun“. „Dieses Gesetz wird ein klares Signal senden, dass jeder, der illegal in dieses Land kommt, weggeschickt wird.“ Tatsächlich gibt es für Menschen, die ins Vereinigte Königreich flüchten, bis auf wenige Ausnahmen kaum legale Wege ins Land.

Der „Times“ zufolge soll die Regierung damit rechnen, dass der Plan vor Gericht landen könnte, wie das Blatt unter Berufung auf Regierungsquellen berichtete.

Pakt mit Ruanda bereits besiegelt

Mit Ruanda hat Großbritannien bereits einen Pakt geschlossen und dem Land dafür 140 Millionen Pfund (rund 160 Mio. Euro) gezahlt. So sollen Migranten und Migrantinnen in Ruanda Asyl beantragen und – wenn es ihnen gewährt wird – dort leben können. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschritt, gab es bisher aber noch keine Abschiebeflüge von Großbritannien nach Ruanda.

Von Opposition und Menschenrechtlern kommt scharfe Kritik: Großbritannien verrate seine Verpflichtung im Rahmen der UNO-Flüchtlingskonvention, Menschen unabhängig von ihrem Ankunftsweg eine faire Anhörung zu gewähren, kritisierte der britische Flüchtlingsrat. Labour-Chef Keir Starmer zweifelte an, dass die Pläne rechtlich Bestand haben werden.