Sichtbare Tattoos für Polizisten werden erlaubt

Tattoos an sichtbaren Körperstellen, die für Polizisten bisher nicht gestattet waren, werden nun erlaubt. Die entsprechende Richtlinie werde gelockert, kündigte das Innenministerium heute an.

„Es hat sich in der Gesellschaft, vor allem bei jungen Menschen, viel verändert. Tätowierungen sind heute ein Bestandteil der Lebenskultur, dem wir durch die Liberalisierung der geänderten Vorschrift Rechnung getragen“, sagte Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP).

Weiterhin verboten bleibt jedoch alles, was dem Verbotsgesetz, dem Abzeichengesetz oder dem Symbolegesetz widerspricht. Ebenso verboten sind Symbole, die nicht mit dem Ethos des Polizeiberufs vereinbar sind, beispielsweise Totenköpfe, Gewaltdarstellungen und Ähnliches. Karner: „Die Prüfung und Begutachtung von Tattoos erfolgt weiterhin in bewährter individueller Form.“