Nach Ende der CoV-Regeln: Maske kein Verstoß gegen Gesetz

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat heute auf Twitter erklärt, dass nach Ende der verbindlichen CoV-Regeln das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit nicht gegen das Verhüllungsverbot verstößt. Eine entsprechende Klarstellung werde vom Innenministerium derzeit ausgearbeitet, so Rauch.

Zuvor war in verschiedenen Medien darüber gerätselt worden, ob Maskenträgerinnen und Maskenträger nun gegen das 2017 verabschiedete Verhüllungsverbot verstoßen würden. Dieses wurde von der damaligen SPÖ-ÖVP-Regierung mit der offiziellen Intention verabschiedet, die Verschleierung von Frauen zu unterbinden. Es wurde allerdings „religionsneutral“ formuliert und gilt daher auch für Staubschutzmasken, Sturmhauben und eben Masken.

Das Gesetz schreibt vor, dass Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz in der Öffentlichkeit erkennbar sein müssen, und sieht Verwaltungsstrafen von bis zu 150 Euro vor. Ausnahmen gibt es grundsätzlich bei gesundheitlichen Gründen, bei beruflicher Notwendigkeit oder Traditionsveranstaltungen.