Aufbauplan: Auszahlung von 700 Mio. Euro an Österreich

Die EU-Kommission hat grünes Licht für Zuschüsse an Österreich aus dem Wiederaufbaufonds in Höhe von 700 Millionen Euro gegeben. Sie bewertete den ersten Zahlungsantrag Österreichs vorläufig positiv. „Österreich hat bedeutende Reformen und Investitionen für den ökologischen Wandel auf den Weg gebracht“, sagte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen.

„Das Klimaticket ist ein hervorragendes Beispiel. Weitere Investitionen helfen Familien, beim Heizen auf erneuerbare Energien umzustellen“, so von der Leyen weiter. Sobald die EU-Länder der Bewertung der EU-Kommission zustimmen, könne Österreich die ersten 700 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten. Das gilt als reine Formsache.

Insgesamt 3,75 Mrd. Euro beantragt

Österreich hatte den ersten Zahlungsantrag im vergangenen Dezember gestellt, es kann im Falle weiterer positiver Bewertungen insgesamt mit Zuschüssen in Höhe von knapp 3,75 Milliarden Euro rechnen.

„Mit der Genehmigung des ersten Zahlungsantrages ist eine wichtige Etappe geschafft“, so Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) in einer Aussendung. Der erste Antrag umfasse die Gelder für rund 25 Prozent der bis 2026 vorgesehenen Reformen und Investitionen. „Mit dem EU-Wiederaufbauplan verfolgen wir ambitionierte Ziele“, begrüßte auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) das „grüne Licht“ aus Brüssel.

Klimaticket, Heizungstausch, Geräte für Schüler

Zu den Reformen und Investitionen, die von diesem ersten Zahlungsantrag umfasst sind, zählen nach Angaben des Bundeskanzleramtes die Lieferung von 160.000 digitalen Endgeräten an Schülerinnen und Schüler, der Austausch von 6.360 Öl- und Gasheizungen, die Auszahlung von 40.000 Bildungsboni, der Start der Gemeindepflege „Community Nursing“, das Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG), die Einführung des Klimatickets sowie die Ausarbeitung der Finanzbildungsstrategie.

Die Auszahlung von Geldern wird von der EU-Kommission an die Erfüllung von „Meilensteinen“ und „Zielwerten“ geknüpft. Die Kommission hat ihre vorläufige positive Bewertung an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt und diesen um Stellungnahme ersucht. Die Stellungnahme des WFA muss innerhalb von vier Wochen erfolgen und sollte bei der endgültigen Bewertung durch die Kommission berücksichtigt werden. Danach fasst die Kommission ihren endgültigen Beschluss über die Auszahlung.