Fall von Rinderwahn in der Schweiz

In der Schweiz ist erstmals seit Jahren ein Fall der Tierseuche Rinderwahnsinn (BSE) bei einer Kuh entdeckt worden. Es handle sich um die atypische Variante, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen heute mit.

„Im Unterschied zur klassischen Form kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten“, teilte das Amt mit. „Der Tierkörper wurde verbrannt und stellt somit keine Gefahr für andere Tiere oder Menschen dar.“

Der Fall wurde im Rahmen der routinemäßigen BSE-Überwachung im Kanton Graubünden entdeckt. Es handelte sich um eine zur Schlachtung angemeldete zwölfjährige Kuh.

Verfütterung von Tiermehl seit 1990 verboten

BSE ist die Abkürzung für Bovine spongiforme Enzephalopathie. Bei der Krankheit bildet sich die Gehirnsubstanz der Rinder zurück. Bei der klassischen BSE stecken Tiere sich durch die Verfütterung von prionenhaltigem Tiermehl an.

Der Verzehr von mit BSE verseuchtem Fleisch kann beim Menschen die tödlich verlaufende Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auslösen. Die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer ist in der Schweiz seit dem 1. Dezember 1990 verboten, auch in vielen anderen Ländern ist sie untersagt.

Fall in Niederlandern und Brasilien

Erst im Februar war aus den Niederlanden ein Fall atypischen Rinderwahns bei einer Kuh gemeldet worden. Das Fleisch sei nicht in die Nahrungsmittelkette gelangt, hieß es vom Landwirtschaftsministerium. Zuletzt hatte es 2011 einen solchen Fall in den Niederlanden gegeben.

Ebenfalls im Februar hatte Brasilien nach einem Fall von atypischem Rinderwahn den Export von Rindfleisch in sein größtes Abnehmerland China vorübergehend ausgesetzt.