OStA-Leiter Fuchs in Innsbruck erneut vor Gericht

Der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA), Johann Fuchs, muss sich heute erneut vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Ihm wird Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss vorgeworfen.

Im vergangenen Sommer war Fuchs bereits in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob den Schuldspruch aber auf.

Begründungsmängel im ersten Verfahren

Grund für die Aufhebung waren vorwiegend Begründungsmängel. Konkret geht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Innsbruck um zwei Ereignisse: Einerseits soll Fuchs im Dezember 2020 Aktenteile einer WKStA-Anzeige gegen eine ehemalige „Presse“-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben.

Zudem soll er Pilnacek erzählt haben, dass die Anzeige von der WKStA nicht weiter verfolgt wurde. Andererseits soll Fuchs laut Anklagebehörde genau in dieser Sache vor dem „Ibiza“-U-Ausschuss im März 2021 gelogen haben. Er gab dort an, sich nicht mehr erinnern zu können, die Aktenteile weitergegeben zu haben.

Fuchs argumentierte vor Gericht, dass er sich in einem Aussagenotstand befunden habe, weil sich der Gegenstand des U-Ausschusses gegen ihn selbst gerichtet habe. Das Landesgericht ließ den Aussagenotstand nicht gelten – das OLG sah das anders. Im Falle einer Verurteilung drohen Fuchs bis zu drei Jahre Haft.