Neue PV-Förderung startet am 23. März

Für die Förderung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen werden im Jahr 2023 insgesamt rund 600 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Das gaben Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) heute nach der Ministerratssitzung bekannt.

Die Einreichung im „ersten Call“ ist ab 23. März möglich. Eingereicht werden können Anträge online über die Website Eag-abwicklungsstelle.at. Mit dem Angebot will die Regierung den Ausbaurekord des Vorjahres noch einmal übertreffen.

Energiewende soll weiter beschleunigt werden

„Die Energiewende hat oberste Priorität in unserem Land“, sagte Gewessler. Im Jahr 2022 seien erstmals PV-Anlagen mit einer Leistung von über 1.000 Megawatt errichtet worden, darauf wolle man sich aber nicht ausruhen, sondern diesen Erfolg übertreffen. Die entsprechende Verordnung werde noch heute veröffentlicht und unmittelbar in Kraft treten.

Wie Gewessler verwies auch Brunner auf das Ziel der Regierung, bis ins Jahr 2030 den Stromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. „Wir wollen die Energiewende nochmals deutlich beschleunigen“, so der Minister.

In der ersten Förderrunde ab 23. März stehen laut Klimaschutzministerium über 250 Millionen Euro zur Verfügung, insgesamt gibt es vier „Fördercalls“, bei denen im Laufe des Jahres eingereicht werden kann.

Erleichterungen für Privatpersonen

Dabei soll auch die Antragstellung erleichtert werden. So können Privatpersonen den Antrag für die Förderung erstmals auch nach Beginn der Arbeiten stellen. Ein vollständiger Förderantrag muss erst vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, eine Förderzusage ist aber auch für die Inbetriebnahme nicht erforderlich.

Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden zudem automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet.

Die gesamte Fördersumme teilt sich denn auch auf die Mittel des EAG (328 Mio. Euro) und das Zusatzbudget über den Klima- und Energiefonds (268 Mio. Euro) auf.