„Fühlende Wesen“: Spanien verbessert Schutz von Haustieren

In Spanien sollen Haustiere künftig als „fühlende Wesen“ besser vor Vernachlässigung, Aussetzen und Quälerei durch ihre Halter geschützt werden. Das Unterhaus in Madrid billigte heute abschließend das „Gesetz für die Rechte und das Wohlergehen von Tieren“ und Änderungen im Strafgesetzbuch mit höheren Strafen für Tierquälerei. In Spanien gibt es nach Schätzungen rund 26 Mio. Haustiere.

Bis zu 200.000 Euro Strafe

So dürfen Hunde künftig nicht länger als einen Tag und Katzen nicht länger als drei Tage allein gelassen werden. Außerdem müssen sie artgerecht untergebracht und vor Kälte und Hitze geschützt und wenn nötig tierärztlich behandelt werden. Misshandlungen und andere Verstöße gegen den Tierschutz können mit Geldstrafen bis zu 200.000 Euro und sogar mit Gefängnis bestraft werden. Wer sein Tier misshandelt hat, dem wird dieses entzogen.

Ausnahmen: Jagdhunde und Stierkämpfe

Eine Tötung von Haustieren ist nur bei einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und im Rahmen von Euthanasie erlaubt und dann auch nur durch einen Tierarzt. Jagdhunde, die bisweilen besonders grausam behandelt werden und ursprünglich denselben Schutz genießen sollten, wurden nach Protesten von Jägerverbänden allerdings ausgenommen.

Ausnahmen gelten auch für Polizei- und Blindenhunde sowie Herden- und Hütehunde. Auch das Verbot, Tiere für Kampfveranstaltungen wie etwa Hahnenkämpfe einzusetzen, hat eine Ausnahme – es gilt nicht für Stierkämpfe. Auf Nutztiere in der Landwirtschaft finden andere Regeln Anwendung.