Eltern-Kind-Pass: Vertragskündigung vom Tisch

Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben weiter eine Kassenleistung – die von der Ärztekammer angedrohte Kündigung des Kassenvertrages ist vom Tisch. Die Ärztekammer hat sich in den Verhandlungen mit dem Bund und den Sozialversicherungen geeinigt, die betroffenen Ärzte wurden heute darüber informiert, berichteten die „Salzburger Nachrichten“. Die Ärztekammer konnte das auf APA-Anfrage vorerst offiziell noch nicht bestätigen.

Die Ärztekammer hat demzufolge nun doch das vor rund zwei Wochen verbesserte Angebot angenommen. Für die seit den 1990er Jahren nicht erhöhten Tarife werden nun 19,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können alle Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes um 75,06 Prozent angehoben werden.

Die Regierung hat angekündigt, das 1974 eingeführte gelbe Büchlein des Mutter-Kind-Passes in einen Eltern-Kind-Pass umzuwandeln, bis 2024 zu digitalisieren und seine Leistungen zu erweitern.