Einigung auf weitreichendere Sanktionsmöglichkeiten

Die Einmischung anderer Länder in politische Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedsstaaten soll künftig mit weitreichenden Vergeltungsmaßnahmen geahndet werden. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Regierungen der Mitgliedsstaaten einigten sich heute Früh auf ein neues Sanktionsinstrument, wie beide Seiten mitteilten.

Es soll zum Beispiel Strafzölle gegen Drittländer ermöglichen, die in unzulässiger Weise in die politischen Entscheidungen der EU oder der EU-Mitgliedsstaaten eingreifen. Als mögliche Sanktionen könnten zudem Unternehmen aus den betroffenen Ländern von öffentlichen Ausschreibungen und der Beteiligung an EU-Programmen ausgeschlossen und andere Handels- oder Investitionsbeschränkungen erlassen werden.

Als ein etwaiger Anwendungsfall der nun vereinbarten Regelung gelten chinesische Handelsbeschränkungen gegen Litauen, die aus europäischer Sicht nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar sind und sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt auswirken.

Der Vorsitzende des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, Bernd Lange, sprach angesichts der Einigung mit den Vertretern der Regierungen von einem großen Durchbruch. Es sei ein „umfassendes und starkes Paket zum Schutz der Wirtschaftsinteressen“ vereinbart worden, teilte der SPD-Politiker mit. Bevor das neue Instrument gegen Zwangsmaßnahmen genutzt werden kann, müssen der Rat der Mitgliedsstaaten und das Parlament die Einigung noch bestätigen. Das gilt allerdings als Formalie.