Sozialhilfe: Armutskonferenz für „Sanierung“

Die Armutskonferenz hat einen Tag nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshof, wonach mehrere Bestimmungen der Sozialhilfe verfassungswidrig sind, eine „Sanierung“ derselben gefordert.

„Von der Sozialhilfe ist mittlerweile nur mehr eine eingestürzte Ruine über“, so das Netzwerk in einer Aussendung heute. Auch Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) ist für eine Reform, hält eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode aber für wenig realistisch.

Rauch: Gesetz „insgesamt reformieren“

Rauch wiederholte nach der Ministerratssitzung heute seine Aussagen vom Vortag, wonach er nie einen Hehl daraus gemacht habe, „dass der Sachleistungszwang problematisch ist“ – und nicht verfassungskonform, „wie sich jetzt herausgestellt hat“.

Die Regierung habe bereits in der Vergangenheit einige Anpassungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) vorgenommen, so Rauch. „Ich bin dafür, das insgesamt zu reformieren. Die Aussicht, dass das noch in dieser Legislaturperiode geschehen kann, schätzte ich nicht als besonders hoch ein“, räumte er aber ein.

Wöginger: Länder haben „Spielraum“

Seitens des Koalitionspartners ÖVP machte Klubobmann August Wöginger im Pressefoyer nach dem Ministerrat deutlich, dass seine Partei den Status quo nicht zu ändern gedenkt: Man habe sich damals (2019, unter der schwarz-blauen Bundesregierung, Anm.) dazu entschieden, ein Rahmengesetz zu machen, die Länder hätten einen „Spielraum“. Wichtig sei, dass die VfGH-Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Die Diakonie rief das Parlament indes zur „dringenden Reform“ und „zur Rückkehr zum Prinzip der Mindestsicherung“ auf. Durch die Umstellung auf das Modell der Höchstsätze in den Sozialhilfegesetzen sei diese Garantie aufgegeben worden. „Jetzt in der Teuerung brauchen wir eine Sozialhilfe, die gegen Armut wirkt. Doch das Sozialhilfegesetz versagt in der Krise“, so die Hilfsorganisation in einer Aussendung.