NR: Drei ÖVP-Grünen-Initiativanträge zu Medienpaket

ÖVP und Grüne bringen heute eine Novelle des Medientransparenzgesetzes, eine neue Qualitätsjournalismusförderung und das Gesetz zur „Wiener Zeitung“ als Initiativanträge im Parlament ein.

Nach Behandlung im Verfassungsausschuss sollen die Gesetze beschlossen werden. Als Reaktion auf zahlreiche eingegangene Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren wurden die Gesetzesentwürfe teils adaptiert, auf manche größere Kritikpunkte ging die Regierung nicht ein.

Die Änderungen am Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz sollen am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Künftig müssen alle Einschaltungen und Medienkooperationen der öffentlichen Hand unabhängig von der Erscheinungsfrequenz eines Mediums und ab dem ersten Euro an die Medienbehörde Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) gemeldet werden. Bisher waren nicht periodische Medien ausgenommen, und es galt eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro.

Die Meldepflichten werden auf Social Media, Plakat- und Kinowerbung erweitert. Der Strafrahmen bei Nicht-Meldung der Daten wird auf 60.000 Euro und im Wiederholungsfall 100.000 Euro erhöht.

20 Mio. Euro für Förderung von Qualitätsjournalismus

Ein weiterer Initiativantrag sieht die Schaffung einer Qualitätsjournalismusförderung in Höhe von 20 Millionen Euro pro Jahr für Print- und Onlinemedien vor.

15 Mio. Euro der Förderung werden nach Anzahl angestellter Journalistinnen und Journalisten nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen und der Anzahl von Auslandskorrespondenten vergeben.

Zusatzmittel fließen etwa für ein vorhandenes Redaktionsstatut, Fehlermanagementsystem und Frauenförderpläne. 2,5 Mio. Euro stehen für Förderungen zur inhaltlichen Vielfalt (regionale und internationale Berichterstattung) zur Verfügung, 1,5 Mio. Euro für die Aus- und Weiterbildung in Medienunternehmen, 700.000 Euro für Medienkompetenzförderung, 250.000 Euro zur Förderung der Selbstkontrolle der Medien und Presseclubs. 50.000 Euro fließen an die Medienforschung.

Mehrere Kriterien

Als allgemeine Fördervoraussetzung wird angeführt, dass es sich nicht um ein reines Fachmedium, sondern um ein Universalmedium handelt, das über mehrere Bereiche wie Politik, Sport, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Forschung berichtet.

Parteimedien sind wie Nachrichtenagenturen von der Förderung ausgeschlossen. Für Medien, die in den vergangenen Jahren wiederholt zum gewaltsamen Kampf gegen Demokratie oder Rechtsstaat oder auch zu Hass oder Gewalt gegen Menschen oder Gruppen aufgestachelt haben, gilt das ebenfalls.

Lösung für „Wiener Zeitung“ und „Media Hub“

Ernst macht die Regierung auch mit ihrem vielfach kritisierten Vorhaben, die republikseigene „Wiener Zeitung“ als tägliche Printzeitung einzustellen. Sie soll unter „Bedachtnahme auf einen hohen journalistischen Qualitätsstandard und unter Beachtung eines Redaktionsstatutes“ als Onlinemedium und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel mindestens zehnmal jährlich in Printform erscheinen.

Dafür stehen 7,5 Mio. Euro der insgesamt 16,5 Mio. Euro, die der Bund jährlich beisteuert, zur Verfügung. Zur Unterstützung der Redaktion soll ein Beirat eingerichtet werden. Die Abberufung und Bestellung von Chefredakteuren ist in Zukunft ausschließlich im Einvernehmen mit dem Herausgeber – der Wiener Zeitung GmbH – möglich. Auch das soll die journalistische Unabhängigkeit stärken.

Auch ein mit sechs Mio. Euro pro Jahr ausgestatteter „Media Hub Austria“ wird bei der Wiener Zeitung GmbH eingerichtet. Er soll Journalistinnen und Journalisten ein „Praxisprogramm“ bieten, das auf zukünftige Erfordernisse des Medienmarkts vorbereitet und primär „Training on the Job“ bietet.