Pandemie: RH veröffentlicht Handlungsempfehlungen

In einem Covid-19-Themenpapier hat der Rechnungshof (RH) heute Handlungsempfehlungen für die staatliche Krisenbewältigung veröffentlicht. Sie fußen auf Prüfungen, die das Kontrollorgan zum Thema Pandemie publiziert hat. So brauche es etwa zeitgemäße Rechtsgrundlagen und präzise Förderkriterien. „Ich verstehe den Beitrag des Rechnungshofes im Herausarbeiten von Verbesserungspotenzialen“, so RH-Präsidentin Margit Kraker im Vorwort.

18 Prüfungen hat der Rechnungshof bereits zum Thema veröffentlicht, einige weitere sind in Bearbeitung. Empfehlungen, die daraus hervorgehen, gibt es nun zum Pandemiemanagement und CoV-Hilfen sowie zu einem effektiven Kontrollsystem und einer krisenfesten Organisation.

Vorbereitungen nicht ausreichend

In Berichten zum ersten Jahr der Pandemie stellte der Rechnungshof fest, dass die Vorbereitungen für ein gesundheitsbehördliches Pandemiemanagement nicht ausreichend waren, obwohl der Handlungsbedarf bereits vor der Pandemie aufgezeigt worden war.

Kritik gibt es etwa an der Gesetzeslage: Das Epidemiegesetz sowie der nationale Pandemieplan aus dem Jahr 2006 sind laut Rechnungshof nicht mehr zeitgemäß. Das Kontrollorgan empfiehlt deshalb, für geeignete Rechtsgrundlagen und Krisenpläne zu sorgen. Notwendig seien funktionierende Meldesysteme, auch brauche es ein klar geregeltes Zusammenspiel zwischen Gesundheitsministerium, Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich. Eine allgemeine gesetzliche Regelung für eine Informations- und Zusammenarbeitsverpflichtung im Krisenfall habe hier gefehlt.

Unpräzise Kriterien brachten Überförderung

47,7 Mrd. Euro wurden bis Ende 2022 an Hilfsmaßnahmen vom Bund ausbezahlt oder genehmigt, wie aus dem Papier hervorgeht. Davon waren 14,3 Mrd. Euro Zuschüsse der eigens gegründeten Hilfsagentur COFAG, 9,8 Mrd. Euro flossen in die Kurzarbeit. Empfehlungen des Rechnungshofs umfassen etwa eine klare Festlegung von Zuständigkeiten, Förderzielen und Parametern, die treffsichere Gestaltung von Hilfsmaßnahmen und die präzise Definition der Förderkriterien.

Teilweise unpräzise seien etwa die Kriterien für die Unternehmenshilfen der COFAG gewesen – die antragstellenden Unternehmen hätten ihre Zahlungsunfähigkeit oder einen konkreten Liquiditätsengpass, für die die Zuschüsse vorgesehen waren, auch nicht darlegen müssen. Eine Kombination von Umsatzersatz und Kurzarbeitshilfe hätte sich außerdem nicht ausgeschlossen, was laut Rechnungshof zu einer „systematischen Überförderung von Personalkosten“ führte – nur im November 2020 habe das bei 50 ausgewählten großen Unternehmen eine Überförderung von bis zu 29 Millionen Euro verursacht.

Fördervoraussetzungen nicht systematisch geprüft

Auch beim Kontrollsystem der Hilfen meldete der Rechnungshof Kritik an. Zentrale Fördervoraussetzungen seien nicht systematisch geprüft worden – so etwa bei der Familienbeihilfe, die ohne Nachweise ab den ersten Pandemiemonaten bis zum März 2021 weiterhin gewährt wurde. Der Rechnungshof empfiehlt, Vorgaben für die Kontrolle der Fördervoraussetzungen festzulegen, Konzepte für die nachgelagerte Kontrolle zu entwickeln und die Transparenz der Förderungen sicherzustellen.