Energieeffizienzgesetz: Österreich säumig, Strafe droht

Die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes zieht sich weiter in die Länge. Bereits im April könnte nun eine Strafzahlung in Höhe von sieben Mio. Euro gegen Österreich beantragt und auch verhängt werden. Das geht aus einem Schreiben des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt an das zuständige Klimaschutzministerium (BMK) hervor. Die EU-Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde liegt, wurde bereits 2018 beschlossen, die Umsetzung auf nationaler Ebene wäre bis 2020 fällig gewesen.

Die Gesetzesvorlage der Regierung wurde am 1. Februar 2023 im Ministerrat beschlossen, als Nächstes muss der Vorschlag den Nationalrat passieren. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, die Regierungsparteien ÖVP und Grüne brauchen also auch die Zustimmung einer der Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ.

Zeitplan nicht eingehalten

Die Republik Österreich hat der EU-Kommission die Regierungsvorlage und basierend auf Angaben des Klimaschutzministeriums einen Zeitplan für den weiteren Gesetzgebungsprozess übermittelt. Dieser sah eine Beschlussfassung im zuständigen Wirtschaftsausschuss bereits im Zeitraum von 14. bis 23. Februar 2023 und die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates am 1. oder 2. März vor. Damit wäre das Gesetz mit März in Kraft getreten.

Der übermittelte Zeitplan wurde jedoch nicht eingehalten. Damit steigt laut Verfassungsdienst „das Risiko des Beschlusses einer Klage samt Strafzahlungsantrag erheblich“. Die Entscheidung darüber werde beim nächsten Termin des zuständigen Kollegiums der Europäischen Kommission, voraussichtlich am 18./19. April 2023, fallen.

Demnach könnte noch im April ein Pauschalbetrag in Höhe von sieben Mio. Euro beantragt und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch verhängt werden. Um das zu verhindern, sollte das Energieeffizienzgesetz deshalb „möglichst rasch“ beschlossen werden. Insbesondere eine Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss sollte noch vor dem nächsten Treffen des zuständigen Kollegiums der Europäischen Kommission am 18. und 19. April erfolgen, so der Verfassungsdienst.

Einigung hängt in der Luft

Im Klimaschutzministerium ist man sich des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens und der möglichen Strafzahlungen bewusst. Der erste Entwurf für ein neues Energieeffizienzgesetz sei bereits im Jänner 2021 an die ÖVP übermittelt worden, bis zur Einigung im Ministerrat im heurigen Februar seien insgesamt zwölf verschiedene Versionen vorgelegt worden.

Aus dem ÖVP-Parlamentsklub hieß es unterdessen: „Wir sind noch in Verhandlungen, es hängt aktuell an der Einigung mit der SPÖ.“ Die Zweidrittelmehrheit muss aus Sicht der ÖVP abgesichert sein, bevor das Gesetz im Ausschuss beschlossen wird.