Entscheidung über mögliche Kurz-Anklage rückt näher

Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Ermittlungen zu den Vorwürfen der Falschaussage gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im „Ibiza“-U-Ausschuss abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an die Oberbehörden erstattet hat, ist dieser Akt nun ins Justizministerium gewandert, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). Die interne Willensbildung des Ministeriums bzw. des Weisungsrates dürfte vor dem Abschluss stehen.

Ob es eine Anklage geben wird, ist offen. In der Umgebung von Kurz rechnet man damit, heißt es in dem Artikel, aber auch mit einem Freispruch im Prozess. Im jetzigen Vorhabensbericht geht es ausschließlich um Vorwürfe der Falschaussage. Der Rest der Ermittlungen im vom „Ibiza“-Video ausgelösten CASAG-Verfahrenskomplex läuft weiterhin.

Im Kern geht es bei den Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im „Ibiza“-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt – und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.