USA: Gericht hält Zugang zu Abtreibungspille mit Limits aufrecht

Die Abtreibungspille Mifepriston wird nach dem Urteil eines Berufungsgerichts in den USA nun doch vorerst weiter erhältlich sein – allerdings mit erheblichen Einschränkungen. Ein Berufungsgericht in New Orleans setzte einen Teil der Anordnung des US-Bezirksrichters Matthew Kacsmaryk aus Amarillo in Texas vom Freitag aus, mit der die Zulassung des Medikaments durch die US-Arzneimittelbehörde FDA außer Kraft gesetzt worden war.

Die Regierung um US-Präsidenten Joe Biden und der Mifepriston-Hersteller Danco Laboratories hatten daraufhin eine sofortige Aussetzung dieser Verbotsanordnung gefordert.

Zwei der drei Richter von Trump und Bush ernannt

Das Berufungsgericht lehnte es allerdings ab, Teile von Kacsmaryks Anordnung zu blockieren, die die seit 2016 eigentlich aufgehobenen Beschränkungen für den Vertrieb der Pille wieder in Kraft setzen sollen. Neben der Vorgabe persönlicher Arztbesuche für die Verschreibung und Abgabe des Medikaments umfassen diese Beschränkungen auch die Begrenzung der Anwendung auf die ersten sieben statt wie bisher ersten zehn Wochen der Schwangerschaft. Die Anordnung von Kacsmaryks soll ab morgen gelten.

Die Entscheidung von gestern Abend stammt von einem Gremium aus drei Richtern des fünften Bundesberufungsgerichts, von denen zwei von dem damaligen Präsidenten Donald Trump und eine Richterin von Ex-Präsident George W. Bush, beides Republikaner, ernannt wurden.

Entscheidungen noch nicht endgültig

Kacsmaryks Entscheidung steht im Widerspruch zur Entscheidung eines anderen Bundesrichters, die ebenfalls am Freitag erging und die der FDA anordnete, den Zugang zu Mifepriston in 17 Bundesstaaten und dem District of Columbia ohne neue Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Die US-Regierung bat den Richter in diesem Fall, seine Anordnung im Lichte der von Kacsmaryk zu präzisieren.

Bei den Entscheidungen der beiden Richter handelt es sich um einstweilige Verfügungen, die noch nicht endgültig und in Kraft bleiben sollen, solange die Klagen anhängig sind.